Veranstaltungs-Ausfall-Versicherung: Der Versicherer gewährt dem Versicherungsnehmer Versicherungsschutz bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme, wenn die in der Police bezeichnete Veranstaltung infolge eines vom Versicherungsnehmer (Veranstalter) nicht zu vertretenden Umstandes ausfällt, abgebrochen oder in der Durchführung geändert wird.
Es werden verschiedene Varianten für den Versicherungsschutz angeboten.

Elektronik-Versicherung: Versichert werden zu bezeichnende Geräte und Anlagen der stationären und mobilen Veranstaltungstechnik, wie z.B. Licht, Beschallung und elektronische Bühnentechnik.

Veranstalter-Haftpflicht-Versicherung (Multi-Cover-Police): Versichert ist auf der Grundlage der Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflicht-Versicherung ( AHB ) und der folgenden Bestimmungen die gesetzliche Haftpflicht privatrechtlichen Inhalts des Versicherungsnehmers, die sich im Zusammenhang mit der Veranstaltung gemäß Risikobeschreibung ergibt.

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